Mehrwertsteuer für politische Werbung auf Facebook
Wie wird die Mehrwertsteuer bei Facebook bzw. Instagram abgerechnet?
Es ist klar: Nicht nur die Inhalte, sondern auch die buchhalterischen bzw. steuerlichen Aspekte der Anzeigenbuchung müssen geklärt sein, vor es an das Schalten einer Werbeanzeige geht. Immer wieder kommt die Frage auf: Wie wird die Mehrwertsteuer bei Facebook bzw. Instagram abgerechnet? Und welche Besonderheiten sind in der Politik zu beachten? Denn eine falsch gesetzte Einstellung genügt, und die örtliche Parteigliederung muss nach der Wahl unvorbereitet 19 Prozent Mehrwertsteuer entrichten. Dann aber sind die Wahlkampfkassen womöglich leer und der Kummer groß.
Wie Du ein solches Szenario vermeiden kannst und mit der Mehrwertsteuer bei politischer Werbung richtig umgehst, erklären wir Dir im folgenden Artikel.
Werbekonto: Facebook-Werbeanzeigenmanager richtig einstellen
Zunächst musst Du Dich für das Schalten politischer Werbung autorisieren lassen und ein Facebook-Werbekonto einrichten (Hier findest Du eine Anleitung). Mit dem Facebook-Werbekonto kannst Du sowohl Facebook- wie auch Instagram-Anzeigen für Deinen politischen Verband, Deine Fraktion oder Deine Kandidat:innenseite schalten. Sobald Du diese Schritte erfolgreich gemeistert hast, wähle in den Einstellungen "Werbung für nicht-geschäftliche Zwecke" aus – da Du in der Regel politische Werbeanzeigen schaltest. Mit der Auswahl von "geschäftlichem" bzw. "nicht-geschäftlichem Zweck" wird die Abrechnung der Mehrwertsteuer gesteuert.
Notwendig ist auch die Angabe der Anschrift des Werbenden (also z.B. Anschrift eine Ortsverbandes), die dann auf den Rechnungen ausgewiesen wird. Eine Umsatzsteuer-ID liegt in den allermeisten Fällen nicht vor, da beispielsweise politische Fraktionen keine unternehmerisch tätigen juristischen Personen sind.
a) Ohne Angabe einer Umsatzsteuer-ID und Auswahl "nicht-geschäftlicher Zweck": Versteuerung der Leistung in Deutschland (19 Prozent Mehrwertsteuer)
Bei politischen Akteur:innen wie etwa einer Partei liegt keine direkte unternehmerische Tätigkeit vor. Dementsprechend ist meist auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) vorhanden. Politische Akteur:innen sind aber als Leistungsempfänger:innen nicht unternehmerisch tätige juristische Personen. Sind sie also von der Mehrwertsteuer befreit?
Leider nein: Es gibt eine gesetzliche Regelung: Hiernach fallen auf elektronischem Weg im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmens im Land des Leistungsempfängers an. Im Fall von deutschen Werbetreibenden ist dies also Deutschland und es muss die deutsche Mehrwertsteuer entrichtet werden. Diese wird in Höhe von 19 Prozent auf den Netto-Betrag, der Dir im Werbeanzeigenmanager angezeigt wird, aufgeschlagen. Vorsicht also bei der Budgetkalkulation!
b) Nur bei Angabe einer Umsatzsteuer-ID: Reverse-Charge-Verfahren macht Meldung an Dein Finanzamt nötig
Falls Du eine Umsatzsteuer-ID angegeben hast bzw. Facebook mitgeteilt hast, dass Du für geschäftliche Zwecke Anzeigen schaltest, ist Folgendes zu beachten:
Bei Facebook handelt es sich um ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen mit Sitz in Irland. Werden nun Werbeanzeigen über Facebook geschaltet, gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren. Dieses Verfahren wird vor allem bei grenzübergreifenden Transaktionen angewendet, weil dadurch für den ausländische Leistungserbringer:innen (hier Facebook) der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt entfällt – eine enorme Vereinfachung. Dieses Verfahren bedeutet eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft.
Hierdurch soll Betrug vorgebeugt und Steuerhinterziehung bei Auslandsgeschäften unterbunden werden. Worum geht es genau? Leistungsempfänger:innen (z.B. in diesem Fall die Parteiorganisation oder Kandidat:innen) sind durch das Reverse-Charge-Verfahren verpflichtet, die Mehrwertsteuer selbst an das zuständige Finanzamt zu entrichten – und nicht wie sonst Leistungserbringer:innen (hier also Facebook). Das leistende Unternehmen darf Leistungsempfänger:innen (Partei, Kandidat:in) nur den Nettobetrag in Rechnung stellen. Dass das Reverse-Charge-Verfahren überhaupt gilt, muss in der Rechnung jeweils klar gekennzeichnet werden. Auf den Rechnungen von Facebook ist dies auf der letzten Seite als Fußnote unter der Firmenanschrift notiert:
Mehrwertsteuer für politische Werbung: Unsere Empfehlung
In der Regel ist es empfehlenswert, dass Dir als politische:r Akteur:in oder Mitarbeiter:in einer Partei bzw. Fraktion von Facebook eine Brutto-Rechnung (also inkl. MwSt.) ausgestellt wird. Damit können die beschriebenen "Überraschungen" bei der Endabrechnung vermieden werden.
Deshalb empfehlen wir Dir:
- "nicht geschäftliche Zwecke" angeben
- keine Umsatzsteuer-ID angeben
- bei Deinem Budgetplan bedenken, dass die im Werbeanzeigenmanager angezeigten Ausgaben zuzüglich 19 % MwSt. zu verstehen sind.
Weitere Infos zu Regeln für politische Werbung
Welches Verfahren Du bisher ausgewählt hast, kannst Du auch auf der Facebook-Rechnung nachvollziehen:
Entweder findest Du ganz unten auf der Rechnung die Kennzeichnung des Reverse-Charge-Verfahrens. Dann liegt die Steuerschuld bei Dir und Du musst den Rechnungsbetrag an das Finanzamt melden und 19 Prozent von dieser Summe nachträglich an das Finanzamt abführen.
Weitere Informationen zu diesen Regelungen kannst Du dem Gesetzestext unter 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG und dem Hilfebereich für Unternehmen direkt im Facebook Business Manager entnehmen. Generell geben wir hier lediglich Erfahrungswerte wieder und können keine Steuerberatung ersetzen. Bei Unklarheiten solltest Du also Deinen Steuerberater sowie auch Dein Finanzamt zurate ziehen.
Stand: 22.07.2021
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